Von der Leyen zu Notstandsgesetzen: Befristet und verhältnismäßig

Brüssel (dpa) - EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat
Notstandsgesetze wie das in Ungarn deutlich zurückgewiesen - ohne
Budapest jedoch beim Namen zu nennen. «Alle Notstandsmaßnahmen müssen

auf das, was notwendig ist, begrenzt und streng verhältnismäßig sein.

Sie dürfen nicht unbegrenzt dauern», sagte die CDU-Politikerin am
Dienstag in Brüssel. Die EU-Kommission werde die Notstandsgesetze der
EU-Staaten in der Corona-Krise genau prüfen. Ein Kommissionssprecher
ergänzte, das Kollegium der EU-Kommissare werde am Mittwoch darüber
beraten.

Der rechtsnationale ungarische Ministerpräsident Viktor Orban hatte
sich am Montag vom ungarischen Parlament mit umfassenden
Sondervollmachten gegen die Corona-Pandemie ausstatten lassen. Ein
Notstandsgesetz ermöglicht es ihm, ohne zeitliche Befristung auf dem
Verordnungsweg zu regieren. Weitere Bestimmungen beinhalten, dass
während des Pandemie-Notstands keine Wahlen und Referenden
stattfinden dürfen. Außerdem werden die Strafen für Verstöße gege
n
Quarantänebestimmungen sowie für die Verbreitung von
Falschnachrichten massiv verschärft. Journalisten befürchten, dass
ihnen wegen kritischer Berichterstattung Haftstrafen drohen könnten.

Von der Leyen betonte am Dienstag, dass Regierungen in diesen
außergewöhnlichen Zeiten schnell handeln können müssten um ihre
Bürger zu schützen. Zugleich sagte sie, es sei wichtiger als je
zuvor, dass Journalisten in der Lage seien, ihren Beruf frei und
präzise auszuüben. Ebenso wichtig sei, Falschinformationen zu
bekämpfen und sicherzustellen, dass die Bürger Zugang zu wichtigen
Informationen hätten. «Demokratie kann ohne freie und unabhängige
Medien nicht funktionieren.» Es sei äußerst wichtig, dass
Notstandsmaßnahmen nicht auf Kosten der Grundwerte gingen.