Prozess um Mord an Ex-Freundin - Angeklagter bleibt in U-Haft

Baden-Baden (dpa/lsw) - Ein wegen Mordes an seiner Ex-Freundin
angeklagter Mann bleibt in Untersuchungshaft. Obwohl der Prozess vor
dem Landgericht Baden-Baden wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt
wurde, wird der 24-Jährige nicht entlassen, wie das Oberlandesgericht
Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Gemäß der Strafprozessordnung war
eine Haftprüfung nötig, weil der Angeklagte schon mehr als sechs
Monate in Untersuchungshaft ist, ohne dass ein Urteil gesprochen
wurde.

Die wegen des hohen Ansteckungsrisikos bestehende Gefahr für die
Gesundheit durch die Corona-Pandemie rechtfertige die Verschiebung
der Hauptverhandlung. In der Folge werde die U-Haft für drei weitere
Monate aufrechterhalten, entschied das Oberlandesgericht.

Der Prozess muss nun ganz neu beginnen. Als Termin für den Auftakt
legte das Landgericht Baden-Baden am Dienstag den 20. Mai fest. Am
12. Juni könnte dann das Urteil fallen.

Die Anklage wirft dem Landwirt vor, Ende September vergangenen Jahres
seine Ex-Freundin in seiner Wohnung in Bühlertal (Kreis Rastatt)
erwürgt zu haben. Ursprünglich hatte der Mordprozess am 9. März
begonnen; die weiteren Prozesstage waren wegen der Corona-Krise
abgesagt worden (Az.: 1 Ks 300 Js 13400/19).