Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen im Saarland gescheitert

Saarbrücken (dpa) - Ein Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkung
wegen der Corona-Pandemie ist im Saarland vor Gericht gescheitert.
Ein Bürger hatte sich vergeblich gegen Allgemeinverfügungen des
Gesundheitsministeriums gewandt, wie das Verwaltungsgericht des
Saarlandes in Saarlouis am Dienstag mitteilte (6 L 340/20). Der
Antragsteller hatte argumentiert, die Maßnahmen seien
unverhältnismäßig, und es fehle eine Rechtsgrundlage.

Das Gericht sah dagegen die Ausgangsbeschränkung weder als
unverhältnismäßig noch als rechtswidrig an. Bei einer Folgenabwägun
g
habe das private Interesse des Antragstellers hinter dem öffentlichen
Interesse an einem wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung des
Saarlandes zurückzutreten. Das Gesundheitsministerium sei seiner
grundrechtlichen Schutzpflicht nachgekommen. Es gelte, die
Ansteckungen mit der Vermeidung sozialer Kontakte zu bremsen, um
einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Binnen
zwei Wochen ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des
Saarlandes in Saarlouis möglich. Allerdings hat die Landesregierung
unterdessen die Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 20. April
verlängert - diesmal mit Beginn am Mittwoch (1. April) als
Rechtsverordnung, die die bisherigen Allgemeinverfügungen bündelt.
Dagegen wäre laut einem Sprecher des Verwaltungsgerichts nur noch ein
Normenkontrollverfahren beim OVG möglich.