Kirchgänger zieht wegen Corona-Verordnung vor Verwaltungsgerichtshof

Mannheim (dpa/lsw) - Ein Mitglied der evangelischen Kirche in
Württemberg will nicht hinnehmen, dass wegen der Coronavirus-Pandemie
Veranstaltungen in Kirchen untersagt wurden, und zieht deswegen vor
Gericht. Sein Eilantrag sei am 21. März eingegangen, teilte
der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag mit. Der Kläger
berufe sich auf die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit.
(Az. 1 S 871/20).

In einem zweiten Fall wehrt sich ein Fitnessstudio mit einem
Eilantrag gegen die Schließung. Das Unternehmen halte das
Infektionsschutzgesetz nicht für eine ausreichende Rechtsgrundlage
für Betriebsstilllegungen. Das Recht auf Berufsausübungsfreiheit sei
verletzt (Az. 1 S 925/29).

Die Landesregierung hat erstmals am 17. März eine «Verordnung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
Sars-Cov-2» erlassen. Dort ist unter anderem geregelt, welche
Geschäfte und Unternehmen geschlossen werden müssen und welche weiter
öffnen dürfen. In Kirchen dürfen Menschen nicht zusammenkommen,
Gottesdienste sind nicht erlaubt.

Der Verwaltungsgerichtshof will in der ersten Aprilhälfte
entscheiden.