Dreierrat Grundrechtsschutz findet Corona-Einschränkungen angemessen

München (dpa/lby) - Susanne Breit-Keßler vom Dreierrat
Grundrechtsschutz in Bayern stuft die Einschränkungen im Freistaat
wegen der Corona-Pandemie in der aktuellen Situation als angemessen
ein. «Wir hatten jetzt eine klare Frist, sie musste verlängert
werden, weil wir das Ziel noch nicht erreicht hatten. Aber irgendwann
muss man auch fragen: Überwiegt der Nutzen den möglichen Schaden?
Welche sozialpsychologischen Folgen für die Bevölkerung gibt es? Was
macht unsere Wirtschaft? Es kann ja nicht sein, dass hinterher alles
in Stücken am Boden liegt», sagte die frühere Münchner
Regionalbischöfin am Dienstag im Interview mit dem Bayerischen
Rundfunk.

Breit-Keßler sowie die ehemaligen Oberlandesgerichtspräsidenten
Christoph Strötz und Clemens Lückemann bilden den Dreierrat
Grundrechtsschutz. Aufgabe des Gremiums ist laut Staatsregierung,
diese «zu unterstützen, den bestmöglichen Ausgleich zwischen
effektivem Infektionsschutz und geringstmöglichen
Freiheitsbeschränkungen zu finden». Bayerns Ausgangsbeschränkungen
zur Eindämmung des Coronavirus waren am Montag mindestens bis zum
Ende der Osterferien am 19. April verlängert worden.

«Im Augenblick haben wir keine Bedenken. Wir haben uns das sorgfältig
angeschaut. Es ist wichtig bei den Entscheidungen, die momentan
getroffen werden: Sind sie erforderlich und angemessen und kann man
der Bevölkerung die Gründe erläutern? Denn das Volk ist ja der
Souverän in diesem Land. Wir fanden, dass die Einschränkungen, die
wir momentan erleben, sehr wohl erforderlich und angemessen sind. Wir
fanden auch die Gründe einleuchtend», sagte die 66-Jährige.

«Es darf nicht beliebig lange sein, wenn man da an Ungarn denkt, wo
es erschreckend zugeht in den politischen Maßnahmen, da bin ich sehr
froh, dass es das so nicht bei uns gibt», sagte sie in der Sendung
«radioWelt am Morgen» in Bayern 2.