Neue Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht wegen Corona-Regeln

Karlsruhe (dpa) - Beim Bundesverfassungsgericht sind weitere
Eilanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingegangen.
Einmal geht es um die in Berlin und Brandenburg verhängten Maßnahmen
zur Eindämmung der Infektionskrankheit, wie ein Sprecher des Gerichts
in Karlsruhe am Montag sagte (Az. 1 BvR 712/20). Die zweite
Verfassungsbeschwerde richtet sich demnach gegen die in der
vergangenen Woche beschlossene Regelung, wonach Mietern in den
nächsten drei Monaten nicht gekündigt werden darf, wenn sie wegen der
Corona-Krise die Miete nicht zahlen können (Az. 1 BvR 714/20). Zuvor
hatte die «Neue Osnabrücker Zeitung» darüber berichtet.

Die Richter haben im Eilverfahren schon drei Corona-Klagen
abgewiesen. Zwei Strafrechtler aus München hatten vergeblich
versucht, laufende Hauptverhandlungen zu stoppen, die der Vorsitzende
Richter trotz möglicher Ansteckungsrisiken fortsetzen wollte. Zwei
Studenten wehrten sich dagegen, dass Proteste und Demonstrationen im
Moment generell verboten sind - auch das ohne Erfolg.