EU beschließt Aussetzung der Slot-Regelung für Fluggesellschaften

Brüssel (dpa) - Fluggesellschaften behalten ihre Start- und
Landerechte auf europäischen Flughäfen auch ohne ständige Nutzung
dieser Slots im laufenden Sommerflugplan. Eine entsprechende
Regeländerung hat die Europäische Union nach Angaben des kroatischen
EU-Ratsvorsitzes vom Montag beschlossen. Der Beschluss soll an diesem
Dienstag im EU-Amtsblatt erscheinen und damit rechtskräftig werden.

Das Europäische Parlament hatte der Änderung bereits am Donnerstag
zugestimmt. Die nötige Bestätigung der Mitgliedstaaten folgte am
Montag, wie der Rat mitteilte.

Normalerweise müssen Fluggesellschaften mindestens 80 Prozent ihrer
Slots nutzen, damit ihre Maschinen in der entsprechenden nächsten
Saison wieder zu den gleichen Zeiten starten oder landen dürfen. Die
Einschränkungen im Zuge der Coronavirus-Krise haben den Luftverkehr
in Europa jedoch weitgehend zum Erliegen gebracht. Deshalb hat die EU
die Regel vom 1. März bis zum 24. Oktober ausgesetzt. Für Flüge von
und nach China, die zuerst von Ausfällen betroffen waren, gilt die
Ausnahmeregelung zudem rückwirkend vom 23. Januar an.