Schülerin scheitert mit Antrag auf Aussetzen der Abiturprüfungen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat den
Eilantrag einer Schülerin auf Aussetzung der Abiturprüfung in Hessen
wegen einer drohenden Gesundheitsgefährdung durch das Coronavirus
abgelehnt. Sie könne nicht die vorläufige Aussetzung des Abiturs für

alle Schüler im Land verlangen, weil ihr dafür die Antragsbefugnis
fehle, teilte das Gericht in seiner am Montag veröffentlichten
Begründung mit. Auch auf die Aussetzung ihrer eigenen Klausuren habe
sie keinen Anspruch. (Aktenzeichen 6 L 342/20.WI).

Die Abiturprüfungen laufen in Hessen unter verschärften
Hygienebedingungen. Die Schulen sind angewiesen, die Prüfungsgruppen
klein und die Abstände zwischen den Prüflingen während des Abiturs
groß zu halten, um eine mögliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden.

Die Schule der Antragstellerin habe die Vorgaben des hessischen
Kultusministeriums eingehalten, erklärte das Gericht. Auch wenn sich
ihre Mitschüler nicht durchgängig an das Abstandsgebot halten
sollten, führe dies nicht zu einem Anspruch der Antragstellerin,
ihren Abiturtermin zu verlegen. Zudem könne sie es vermeiden, einer
Ansammlung von Schülern beim Betreten des Schulgebäudes
zu nahe zu kommen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann den Angaben zufolge
innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim hessischen
Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.