Verwaltungsgerichtshof: Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft

München (dpa) - Nach dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat auch
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die im Freistaat geltenden
Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise fürs Erste bestätigt.
Die zuständigen Richter lehnten es am Montag ab, diese durch
einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, wie das
Gericht mitteilte. Die Entscheidungen in einem Hauptsacheverfahren
stehen allerdings, ebenso wie beim Verfassungsgerichtshof, noch aus.

Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in Bayern seit dem 21. März
umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Die Antragsteller vor dem
Verwaltungsgerichtshof hatten argumentiert, diese Eingriffe seien
gesetzlich nicht gedeckt. Der Senat stellte allerdings fest, dass
«die angegriffene Verordnung aller Voraussicht nach eine hinreichende
gesetzliche Grundlage findet». Die vorgesehenen verbindlichen
Einschränkungen der Grundfreiheiten seien «angesichts der
infektionsrechtlichen Bedrohungslage gerechtfertigt».

Der Verwaltungsgerichtshof nimmt die Staatsregierung aber in die
Pflicht: Es müsse «laufend» überprüft werden, inwieweit die
Einschränkungen aufrechterhalten werden müssen (BayVGH, Beschluss vom
30. März 2020, Az.: 20 NE 20.632).