Ein-Elternregelung für Kita-Notbetreuung gestartet

Potsdam (dpa/bb) - Für die Kita-Notbetreuung in Brandenburg gilt seit
Montag die neue Ein-Elternregelung. Danach können auch Kinder in die
Betreuung, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- oder
Pflegebereich arbeitet. «Brandenburg braucht jetzt alle Menschen, die
im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten», betonte
SPD-Generalsekretär Erik Stohn in einer Mitteilung. «So können sie
von der Kinderbetreuung teilweise entlastet werden.»

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie bieten seit dem 18. März auch
Kitas und Horte in Brandenburg lediglich eine Notbetreuung an.
Bislang hatten nur Familien ein Anrecht, wenn beide Eltern in einem
systemrelevanten Beruf arbeiten. Die Zwei-Elternregelung ist seit
Montag ausgeweitet auf weitere Bereiche, unter anderem Medien,
Veterinärmedizin und Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen
Infrastrukturen tätig sind. Das konkrete Verfahren regeln die
Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort selbst.

Eltern sollten dennoch genau prüfen, ob eine Notfallbetreuung für ihr
Kind erforderlich sei oder eine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden
werden könne, erklärte Matthias Rink, Leiter des Verwaltungsstabes im
Landkreis Oberhavel, in einer Mitteilung. Nur so könne das Ziel, die
Gruppenstärke in Kitas und Horten zu verringern, auch weiterhin
erreicht werden. «Trotz der Ausweitung der Notfallbetreuung -
insbesondere für medizinische Berufe - ist es wichtig, gemeinsam
weiter daraufhin zu wirken, Kontakte möglichst zu vermeiden.»