Leistungen in der unterrichtsfreien Zeit werden nicht benotet

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Lehrer sollen die Schüler in der
coronabedingten unterrichtsfreien Zeit nicht benoten. In der Zeit bis
zum 19. April gebe es in Baden-Württemberg keinen Unterrichtsbetrieb.
In diesem Zeitraum würden Leistungen der Schüler nicht festgestellt,
heißt es auf den Internetseiten des Kultusministeriums in Stuttgart.
Gewünscht und gefordert sei es aber, den Schülern Lernmaterial zu
geben und ihnen Haus- und Lernaufgaben zu stellen. Dies solle
verhindern, dass der Lernrückstand im Stoff allzu groß werde. Die
Schulen und auch die Kitas im Südwesten sind seit rund zwei Wochen
geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.