Staatsrechtler zweifelt an Verfassungsfestigkeit der Epidemie-Novelle

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Rechtswissenschaftler Janbernd Oebbecke
hat Zweifel an der Verfassungsfestigkeit des geplanten
Epidemie-Gesetzes für Nordrhein-Westfalen. Es müsse intensiver
geprüft werden, ob massive Eingriffe - wie Dienstverpflichtungen von
Medizinern, Pflegern oder Rettungskräften - vom Grundgesetz gedeckt
seien, sagte Oebbecke am Montag der Deutschen Presse-Agentur in
Düsseldorf.

Die schwarz-gelbe Landesregierung plant, bereits am Mittwoch im
Eilverfahren eine Art Notstandsgesetz zur Eindämmung der
Corona-Pandemie durch den Landtag zu bringen. Oebbecke kritisierte
vor allem, dass nicht alle Teile des Gesetzentwurfs mit einer
Befristung versehen seien. Gerade die weitreichendsten Eingriffe in
Grundrechte, wie die Dienstverpflichtungen, seien unbefristet. Dies
sei «demokratisch problematisch», kritisierte der Münsteraner
Staatsrechtler.

Wenngleich die Eindämmung der Pandemie schnelles politisches Handeln
verlange, sei es dennoch misslich, dass die Betroffenen nun kaum die
Möglichkeit hätten, sich vor der Verabschiedung des Gesetzes mit den
Folgen auseinanderzusetzen. Auch die SPD-Opposition hat bereits
angekündigt, sie werde Sachverständigen-Anhörungen zu dem Entwurf
verlangen.

Für unproblematisch hält Oebbecke hingegen - ebenso wie die SPD - die

im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, medizinisches Material von
Unternehmen oder auch Privatpersonen sicherzustellen. Solche
Möglichkeiten seien in Deutschland schon lange bundesgesetzlich
verankert, erklärte der emeritierte Rechtsprofessor.