Bayern verlängert Ausgangsbeschränkungen

Wie im übrigen Deutschland wird auch in Bayern das öffentliche Leben
wegen der Corona-Krise weiter auf Sparflamme gehalten. Was nach
Ostern passiert, wagt derzeit noch niemand zu prognostizieren.

München (dpa) - Die seit dem 21. März wegen des Coronavirus geltenden
Ausgangsbeschränkungen in Bayern werden bis zum Ende der Osterferien
am 19. April verlängert. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder
(CSU) am Montag in München. Damit darf nur aus begründeten Anlässen
wie Arztbesuchen, Arbeitswegen oder dringenden Einkäufen der Wohnort
verlassen werden. Bisher waren die Beschränkungen bis zum kommenden
Freitag (3. April) befristet.

In Bayern seien bisher 14 437 Menschen positiv auf das neue
Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden, sagte Söder. Bislang seien
zudem 133 Patienten, die mit dem Virus infiziert waren, gestorben.
«Jeder Einzelne tut unglaublich weh.» Söder betonte, dass die
Ausgangsbeschränkungen aber erste Wirkungen zeigten, «die Kurve
flacht ab». Derzeit verdopple sich die Zahl der Infizierten alle 5
Tage, vor den Maßnahmen habe sich die Zahl alle 2,8 Tage verdoppelt.

Bayern folgt mit der Verlängerung, die Söder zufolge keine
Verschärfung der Maßnahmen bedeuten, dem Zeitplan, der auch
bundesweit seit mehr als einer Woche gilt. Die Länder hatten sich mit
dem Bund auf die weitreichenden Eingriffe in die Freiheit der
Menschen in Deutschland geeinigt. Zu dem Zeitpunkt hatte Bayern seine
eigene Ausgangsbeschränkung aber schon umgesetzt, wodurch es nun zu
den unterschiedlichen Befristungen kam. Zugleich dürfte mit der
Entscheidung auch die Diskussion um ein dauerhaftes Ende der
Maßnahmen vom Tisch sein.

Kanzlerin Angela Merkel und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU)
hatten zuletzt deutlich gemacht, dass schnelle Lockerungen der
Kontaktbeschränkungen für Bürger noch nicht im Raum stehen. Für die

konkreten Regelungen sind allerdings die Länder zuständig. Auch Söder

hatte zuletzt vor einem zu frühen Ende der Auflagen und
Beschränkungen gewarnt und damit direkt seinem Stellvertreter Hubert
Aiwanger (Freie Wähler) widersprochen.

Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit dem 21.
März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Legitim ist der Gang an die
frische Luft nur, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa
der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch
«Sport und Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine oder
mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem
müssen alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ausgenommen
davon sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.

Läden abseits der Grundversorgung müssen ebenfalls geschlossen
bleiben, und das schon seit 18. März. Hier hat die Staatsregierung
die Frist, die ansonsten am Montag ausgelaufen wäre, inzwischen
ebenfalls zunächst bis 3. April verlängert. Auch dies ist nun, wie
die Ausgangsbeschränkungen, in einer Rechtsverordnung geregelt.