Im Norden Hunderte Hilfsanträge für kleine Betriebe bewilligt

Hunderte Anträge auf Hilfe für Selbstständige sind im Norden schon
bewilligt worden. Unternehmer, die eine Beantragung noch vor sich
haben, müssen jetzt allerdings kurz Geduld haben.

Kiel (dpa/lno) - Zur Unterstützung in der Corona-Krise hat
Schleswig-Holsteins Landesregierung den ersten Kleinbetrieben
Hilfsgelder überwiesen. «Bisher haben wir 700 Anträge beschieden»,

sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Montag. Mit Stand
10.00 Uhr seien insgesamt 6,7 Millionen Euro angewiesen worden. Bis
Montagvormittag seien 28 000 Anträge per Mail eingegangen. «Es geht
darum, schnell möglichst viele Anträge zu bearbeiten.» Das Land habe

bereits am vergangenen Donnerstag die Formulare ins Internet
gestellt.

Das Finanz- und das Wirtschaftsministerium des Bundes hatten am
Sonntag mitgeteilt, die Länder könnten die vorgesehenen Bundesmittel
ab Montag abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch
auszuzahlen. Der Bund unterstützt kleine Firmen, Solo-Selbstständige,
Freiberufler und Landwirte mit bis zu 50 Milliarden Euro. Das Land
Schleswig-Holstein flankiert dies mit 100 Millionen Euro für
Sonderfälle.

«Wir arbeiten massiv an der Umsetzung, um die entsprechende
Liquidität im Markt zu haben», sagte Minister Buchholz. Bund und
Länder wollen mit ihren Hilfen Liquiditätsengpässe bei kleinen Firmen

überbrücken, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine
Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Firmen mit bis zu fünf
Beschäftigten bekommen eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei
Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15 000 Euro.

Alle noch nicht tätig gewordenen Antragsteller bat der Minister am
Abend um eine kurze Antragspause bis Donnerstag: «Wir haben in
Verhandlungen mit dem Bund noch weitere Zugeständnisse beim Programm
erreichen können und werden die nächsten 48 Stunden dafür nutzen, das

Formular noch einmal entsprechend zu überarbeiten und als
Online-Version zur Verfügung zu stellen. Bereits gestellte Anträge
bleiben selbstverständlich bestehen und werden bearbeitet.»

Nach den vom Bund vorgelegten Details sei beispielsweise der Bezug
von Arbeitslosengeld nicht länger ein Ausschlusskriterium für einen
Zuschuss. Auch könnten ganz junge Betriebe einen Zuschuss beantragen,
zudem seien Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Unternehmen
antragsberechtigt.

Zugleich gab Buchholz bekannt, dass alle Betriebe des
Beherbergungsgewerbes und der Gastronomie in Schleswig-Holstein von
Mittwoch an bei ihren Hausbanken Kredite beantragen können.
Sparkassen und Privatbanken würden in die Lage versetzt, Darlehen aus
dem Mittelstandssicherungsfonds der Investitionsbank
Schleswig-Holstein an die besonders hart getroffenen Betriebe
auszugeben, hieß es in der Mitteilung. Dafür hatte die
Landesregierung bereits vor zwei Wochen ein Hilfspaket mit einem
Gesamtumfang von 500 Millionen Euro geschnürt.