Corona-Krise sorgt für erste Klagen an Verwaltungsgerichten

Laut Behörden stoßen die Beschränkungen zum Schutz vor Covid-19 in
Hessen bisher überwiegend auf Akzeptanz. Doch bei den Gerichten
liegen bereits erste Klagen wegen der Corona-Krise. Auch das oberste
Verwaltungsgericht Hessens muss sich nun damit befassen.

Frankfurt/Gießen/Kassel (dpa/lhe) - Vor hessischen Gerichten gibt es
die ersten Klagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Sowohl Firmen
als auch Privatpersonen haben bereits juristische Schritte
eingeleitet, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei
Verwaltungsgerichten (VG) in Hessen zeigt. Die Ziele der Kläger gehen
allerdings in völlig unterschiedliche Richtungen. Auch Hessens
oberstes Verwaltungsgericht in Kassel wird sich mit den Anordnungen
zum Schutz vor Covid-19 befassen müssen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) teilte am Montag mit, dass eine
Klage eines katholischen Christen eingegangen sei. Dieser wolle, dass
das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und ähnlichen
Einrichtungen aufgehoben werde. Der Kläger fordert eine einstweilige
Anordnung, bis es zu einer Entscheidung in einem Hauptverfahren
kommt. Laut VGH beabsichtigt der zuständige Senat, noch vor Ostern
über den Antrag zu entscheiden.

Das Land Hessen hatte am 17. März weitreichende Schritte beschlossen,
um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Die Regierung
untersagte dabei Zusammenkünfte auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen
und Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften.

Die meisten Verfahren gibt es bisher vor dem Verwaltungsgericht
Frankfurt: Dort wollte ein Aktionär die Stadt zwingen, die
Hauptversammlung einer Bank im Mai wegen der Covid-19-Pandemie zu
verbieten. Der Eilantrag wurde abgelehnt, das Klageverfahren läuft
noch. Darüber hinaus wehrt sich eine Firma gegen eine Schließung.
«Dieses dürfte sich jedoch nach derzeitigem Stand erledigen, so dass
keine streitige Entscheidung ergehen dürfte», sagte eine
VG-Sprecherin.

Außerdem seien zwei Eil- und Klageverfahren einer Privatperson
anhängig, die zum einen ein «qualifiziertes Schutzkonzept» erstreiten

wolle und sich zum anderen gegen Verordnungen der Landesregierung zur
Bekämpfung des Coronavirus richte. Da für das gegen die
Landesverordnungen gerichtete Verfahren der Hessische
Verwaltungsgerichtshof in Kassel zuständig sei, wolle das
Verwaltungsgericht sich für sachlich unzuständig zu erklären und die

Verfahren verweisen.

Bereits erledigt hat sich ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Gießen: Dort wehrte sich die Betreiberin eines Kosmetikstudios gegen
die durch die Stadt Marburg angeordnete Schließung ihres Betriebs.
Nachdem solche Studios aber explizit in den Katalog der zu
schließenden Einrichtungen aufgenommen worden seien, sei das
Verfahren eingestellt worden, sagte eine Sprecherin.