Verstöße gegen Corona-Regeln werden als Ordnungswidrigkeit bestraft
Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land Baden-Württemberg hat die Maßnahmen im
Kampf gegen das Coronavirus weiter präzisiert. Verstöße gegen
Corona-Regeln werden demnach als Ordnungswidrigkeit bestraft. Neu
aufgenommen wurden in die geänderte Rechtsverordnung der
Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen, die von diesem
Sonntag an gilt, auch Verhaltensregeln für Betriebe und
Einrichtungen, die weiterhin offen bleiben dürfen. Darunter fallen
etwa eine Zutrittssteuerung, das Vermeiden von Warteschlangen und der
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen. Die
Wohnungslosenhilfe, die Gemeindepsychiatrie sowie die Sucht- und
Drogenberatung wurden in den Katalog der «kritischen Infrastruktur»
aufgenommen.