Grüne fordern mehr Opferschutz in der Corona-Krise

Große Schutzschirme sollen die wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Krise abfedern. Aber wer hilft in dieser Ausnahmesituation
bedrohten Frauen und Kindern, Obdachlosen oder psychisch Kranken? Die
Grünen warnen vor gravierenden Risiken für die sozial Schwächsten.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Grünen mahnen eine besondere staatliche
Fürsorge für sozial schwache Gruppen in Zeiten der Corona-Krise an.
Gerade jetzt müsse der Opferschutz gewährleistet und an vielen
Stellen kurzfristig ausgebaut werden, heißt es in einem
Forderungskatalog von Spitzenvertretern der nordrhein-westfälischen
Grünen-Landtagsfraktion. Sie fordern einen «Schutzschirm für die
soziale Infrastruktur».

In dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf
vorliegt, wird unter anderem gefordert, das Platzangebot von
Frauenhäusern auszuweiten - etwa in leerstehenden Jugendgästehäusern,

Ferienwohnungen und Mutter-Kind-Heimen. Experten gingen davon aus,
dass die Gefahr für Frauen, Opfer häuslicher Gewalt zu werden,
derzeit drei- bis viermal höher sei als sonst. Auch Kinder und
Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen hätten in dieser Lage kaum
Orte, um dem wenigstens für ein paar Stunden zu entkommen.

«Die weitreichenden Maßnahmen mit Kita- und Schulschließungen sowie
Kontaktverboten gehen auch einher mit psychischen und sozialen
Auswirkungen», warnen die Grünen. Das gelte nicht nur für das
familiäre Zusammenleben auf engem Raum. Auch Menschen mit psychischen
Problemen seien in Isolation besonders gefährdet. Für viele Menschen
ohne Zuhause blieben zudem Duschen, Suppenküchen und Schlafplätze
geschlossen.

Zur Unterstützung der Kommunen und sozialen Träger sei deshalb ein
Maßnahmenpaket erforderlich, um ausreichende Versorgungsangebote
sicherzustellen. Auch die Seelsorge, Video- und Telefonberatung
müssten jetzt ausgebaut und finanziell gesichert werden.

Darüber hinaus lebten derzeit viele werdende Mütter in der Sorge,
ohne ihren Partner entbinden zu müssen, unterstreichen die Grünen.
Geburtskliniken sollten aus ihrer Sicht eine Begleitperson zulassen,
solange keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.