Wirtschaft will Kurzarbeitergeld auch für Azubis

Berlin (dpa) - Industrie und Handwerk haben die Bundesregierung
aufgefordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise
schnellstmöglich auf Lehrlinge auszuweiten. Anderenfalls sähen sich
Betriebe in der Krise gezwungen, ihren Auszubildenden zu kündigen.
Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte der «Welt am Sonntag»:

«Wir müssen dringend vermeiden, dass Betrieben, die von der Krise
massiv betroffen sind, nichts anderes übrig bleibt, als
Ausbildungsverhältnisse zu beenden».

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie-
und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, verlangte, es müsse für
Betriebe in der Krise «vom ersten Tag an möglich sein,
Kurzarbeitergeld auch für Azubis zu erhalten».

Kurzarbeitergeld kann in der Corona-Krise schon dann fließen, wenn
zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die
Regierung geht davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen
konjunkturelles Kurzarbeitergeld zahlen muss. Die Bundesagentur für
Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern
67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.

Die rund 1,3 Millionen Auszubildenden in Deutschland sind von dieser
Regelung allerdings bisher ausgenommen. Ihnen müssen Betriebe laut
Bundesausbildungsgesetz auch ohne Arbeit für sechs Wochen die volle
Ausbildungsvergütung weiterzahlen.