Münchner Polizei bittet: Haltet Mindestabstand ein

München (dpa/lby) - Die Münchner Polizei hat Spaziergänger am Samstag

erneut darauf hingewiesen, den in der Corona-Krise vorgeschriebenen
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Parks und Wiesen etwa
an der Isar seien am Nachmittag gut besucht gewesen, sagte ein
Polizeisprecher. Er appellierte eindringlich, sich nicht mit Freunden
oder Bekannten zu treffen - dies sei derzeit nicht erlaubt. Die
Polizei war vielerorts mit Einsatzkräften unterwegs, um Verstöße
gegen die Auflagen zu ahnden.

Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, gelten in ganz
Bayern seit dem 21. März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das
Verlassen der Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3.
April - nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der
Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber ausdrücklich
auch «Sport und Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine
oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt.