Datenschützer kritisiert Weitergabe von Corona-Daten an die Polizei

Stuttgart (dpa/lsw) - Einige Gesundheitsämter in Baden-Württemberg
haben Daten mit Klarnamen von Corona-infizierten Personen an die
Polizei weitergegeben. Das sagte Landesdatenschützer Stefan Brink am
Samstag. Solche Daten pauschal herauszugeben, sei aber rechtlich
nicht zulässig. Das Sozialministerium kritisierte dieses Vorgehen
ebenfalls. «Wir sehen das außerordentlich kritisch und haben die
Gesundheitsämter noch mal darauf hingewiesen», sagte ein Sprecher.
Zur Klarstellung sei daher ein entsprechendes Schreiben an die Ämter
gegangen. Vorher hatten mehrere Medien berichtet.

Zwar dürfe die Ortspolizei im Einzelfall solche Daten bekommen, wenn
eine infizierte Person gegen eine vom Gesundheitsamt angeordnete
Quarantäne verstoße. Es gehe aber nicht, dass Klarnamenlisten
pauschal bei Krisenstäben der Landkreise, dem polizeilichen
Vollzugsdienst oder der Feuerwehr landeten. «Wir teilen die Kritik
des Datenschutzbeauftragten», betonte der Sprecher.

«Es gibt keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Weitergabe dieser
sehr sensiblen Gesundheitsdaten an die Polizei im großen Stil», sagte
dazu SPD-Fraktionsvize Sascha Binder. Statt so massiv in die
Persönlichkeitsrechte von Bürgern einzugreifen, solle die
Landesregierung lieber für die notwendige Schutzausstattung der
Polizei sorgen.

Aus dem Innenministerium hieß es, man wolle gemeinsam mit dem
Datenschutzbeauftragten eine Lösung finden, die dem Datenschutz und
der effektiven Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung gerecht werde.