Berufspendler können Hilfen in Sachsen beantragen

Dresden (dpa/sn) - Tschechische und polnische Berufspendler, die
wegen der Corona-Beschränkungen ihrer Heimatländer vorübergehend in
Sachsen Unterkünfte nehmen, können finanzielle Hilfen des Landes
beantragen. Das gilt für Beschäftigte in Medizin und Pflege - diese
können nun Anträge auf die Zuschüsse auf der Website der
Landesdirektion Sachsen stellen, wie diese am Freitagabend mitteilte.

Die Hilfen in Höhe von 40 Euro pro Tag und Person sowie 20 Euro pro
Tag und Person für nahe Angehörige hatte die sächsische
Landesregierung am Mittwoch beschlossen. Voraussetzung für eine
Förderung sei, dass die Beschäftigten infolge der neuen
Einreisebeschränkungen der Nachbarländer nicht mehr täglich nach
Sachsen einpendeln könnten.

Sowohl Tschechien als auch Polen haben in den vergangenen Tagen ihre
Grenzen für Berufspendler geschlossen, um die Ausbreitung der
Corona-Pandemie einzudämmen. Rückkehrer müssen demnach für zwei
Wochen in Quarantäne. Das tschechische Innenministerium hatte am
Mittwochabend aber eine Ausnahme für Beschäftigte in Gesundheits- und
sozialen Diensten eingeräumt, die demnach weiter die Grenze passieren
dürfen.