Befristete Sonderregeln sollen Kliniken und Praxen entlasten

Berlin (dpa) - Krankenhäuser und Praxen sollen angesichts der
Corona-Epidemie von bestimmten weiteren Vorgaben entlastet werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen
(G-BA) beschloss dafür am Freitag befristete Sonderregeln, die auch
Infektionsrisiken verringern sollen.

So können Patienten, die Kliniken verlassen, gleich größere
Packungsgrößen von Arzneimitteln für die Versorgung zu Hause
verordnet bekommen. Dies soll vermeiden, dass die oft geschwächten
und damit besonders gefährdeten Menschen in Praxen gehen müssen.

Patienten, die künstlich beatmet werden müssen, sollen so schnell wie
möglich in Intensivstationen kommen - die Vorgabe von 60 Minuten nach
Krankenhausaufnahme wird aber ausgesetzt. Dies könne bei einer sehr
starken gleichzeitigen Inanspruchnahme der Kliniken in der erwarteten
Hochphase von Covid-19-Erkrankungen womöglich nicht umsetzbar sein.

In der jetzigen Ausnahmesituation müssten alle personellen Ressourcen
freigemacht und deshalb Bürokratie und Dokumentationsvorgaben zur
Qualitätssicherung auf ein unabdingbares Minimum reduziert werden,
sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Dafür seien rechtssichere
und bundeseinheitliche Lösungen nötig - denn Leistungen sollten nicht
davon abhängig sein, bei welcher Kasse man versichert ist.