Verstoß gegen Corona-Auflagen: Bayern erlässt Bußgeldkatalog

Mit Freunden im Park abhängen oder dicht an dicht auf einem Gipfel in
den Bergen stehen - das kann in Bayern teuer werden. In bestimmten
Fällen können Verstöße gegen Corona-Auflagen dort sogar als Strafta
t
gelten.

München (dpa) - Bei einem Verstoß gegen die wegen der Corona-Krise
geltenden Ausgangsbeschränkungen droht in Bayern im Regelfall eine
Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim
betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Laden- oder
Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße
von 5000 Euro. Das geht aus einem Bußgeldkatalog hervor, den das
bayerische Gesundheitsministerium am Freitag erlassen hat. Dieser
soll allen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern als Richtschnur zur
Verfügung stehen, die für die Bußgeldbescheide zuständig sind. Am
Dienstag hatte bereits Nordrhein-Westfalen Bußgeld-Regeln für
Verstöße gegen Maßnahmen in der Corona-Krise erlassen.

Als Straftat soll laut Gesundheits- und Innenministerium in Bayern
gewertet werden, wenn Menschen in Gruppen gegen die weitreichenden
Ausgangsbeschränkungen verstoßen - weil dann gleichzeitig auch ein
Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorliege.

«Wir alle müssen gemeinsam alles unternehmen, um das gefährliche
Coronavirus bestmöglich einzudämmen», sagte die bayerische
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Bayerns Innenminister
Joachim Herrmann (CSU) betonte: «Verstöße werden wir konsequent
sanktionieren. Dort, wo notwendig, wird die bayerische Polizei die
Kontrollen noch weiter verstärken.»

150 Euro muss nach dem Bußgeldkatalog nicht nur derjenige bezahlen,
der ohne triftigen Grund seine Wohnung verlässt, sondern auch, wer
den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhält.
Grundsätzlich gilt: Bei den Summen handelt es sich um einen
Regelsatz, der in konkreten Fällen auch niedriger oder höher
ausfallen kann. Bei wiederholten Verstößen sollen die Regelsätze
verdoppelt, bei fahrlässigem Handeln halbiert werden.

Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in ganz Bayern seit vergangenem
Samstag umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der
Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3. April - nur
noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur
Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch «Sport und
Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine oder mit den
Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt.