Rentenversicherung: Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben
Leipzig (dpa/sn) - Zu Bewältigung der Corona-Krise ist die
Hinzuverdienstgrenze für Rentner deutlich angehoben worden. Für das
Jahr 2020 steigt sie von 6300 Euro auf 44 590 Euro, wie die Deutsche
Rentenversicherung Mitteldeutschland am Freitag in Leipzig mitteilte.
Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer
Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2021 gelte dann
wieder die bisherige Grenze von 6300 Euro.
Außerdem habe die Bundesregierung die Zeitgrenze für eine kurzzeitige
Beschäftigung für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2020 auf fün
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Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Diese befristete Ausweitung
erfolge insbesondere mit Blick auf Saisonkräfte in der
Landwirtschaft. Normalerweise liegt diese Grenze bei drei Monaten
oder 70 Arbeitstagen.