Gericht: Urlauber müssen Ferienwohnung wegen Corona räumen

Oldenburg (dpa/lni) - Zwei Nordsee-Urlauber in Krummhörn (Kreis
Aurich) müssen nach einem Gerichtsbeschluss wegen der Corona-Pandemie
ihre eigene Ferienwohnung sofort verlassen. Das Verwaltungsgericht
Oldenburg wies am Freitag im Eilverfahren eine Klage der Urlauber aus
Rheinland-Pfalz ab (Az.: 7 B 721/20). Zur Abwehr des Virus
Sars-Cov-19 hat der Landkreis Aurich wie andere Kreise in
Niedersachsen die Nutzung von Zweit- oder Nebenwohnungen durch
Eigentümer von auswärts untersagt.

Die Anordnung zur sofortigen Abreise sei mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt, befand
das Gericht laut Mitteilung. In einer Abwägung habe der Schutz der
Gesundheit der Bevölkerung Vorrang vor den «privaten Interessen der
Antragsteller». Gegen den Beschluss könne aber Beschwerde beim
niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.