Bundesrat beschließt Corona-Hilfen - aber nicht nur

Die Corona-Krise bestimmt derzeit alles, auch die Sitzung des
Bundesrats in Berlin. Doch die Länder treffen am Freitag auch noch
andere Beschlüsse - und drücken dabei kräftig auf die Tube.

Berlin (dpa) - In einer nicht mal 40 Minuten langen Sitzung hat der
Bundesrat am Freitag ein historisches Hilfspaket durchgewunken. In
der Corona-Krise können nun Arbeitnehmer, Selbstständige, Mieter,
Eltern, Krankenhäuser und Unternehmen unterstützt werden. «Diese
Krise bewältigen wir alle nur im Miteinander», betonte
Bundesratspräsident Dietmar Woidke. «Das Miteinander ist ein
wirksamer gesellschaftlicher Impfstoff gegen das Virus und vor allem
gegen die Krise.»

Den einzigen Redebeitrag aus den Ländern gab es während der Sitzung
aber zu einem anderen Thema: zu neuen Regeln für Landwirte zum Düngen
auf den Feldern.

Die Beschlüsse im Überblick:

HILFSPAKET IN CORONA-KRISE

Der Bundesrat gab grünes Licht für die umfassenden Hilfen in der
Corona-Krise. Das Paket enthält Maßnahmen zur Rettung von
Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern

sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger.

Für kleine Firmen und Selbstständige gibt es direkte Zuschüsse in
Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro. Große Firmen können unter
einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm schlüpfen und
notfalls auch ganz oder zum Teil verstaatlicht werden. Die
Krankenhäuser bekommen eine Finanzspritze für neue Intensivbetten mit
künstlicher Beatmung und für vorsorglich verschobene Operationen.
Mieter dürfen drei Monate lang nicht gekündigt werden, wenn sie wegen
der Krise ihre Miete nicht zahlen können. Hartz IV und Kinderzuschlag
sollen einfacher fließen.

HOHE NEUVERSCHULDUNG

Die Corona-Hilfsprogramme werden nach Rechnung der Bundesregierung
mehr als 122 Milliarden Euro kosten. Zugleich kommen wegen der
wirtschaftlichen Lage wohl 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern
herein. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine
Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. Der Bundesrat billigte den
Nachtragshaushalt. Zuvor hatte der Bundestag dafür die Schuldenbremse
vorübergehend ausgesetzt.

SCHÄRFERE REGELN FÜRS DÜNGEN VON FELDERN

Die Dünge-Regeln für deutsche Bauern werden verschärft, um das
Grundwasser vor zu viel Nitrat zu schützen. Der Bundesrat entschied
aber, dass die Übergangsfrist verlängert wird: Für die neue
Ausweisung von Gebieten mit besonders hoher Nitrat-Belastung haben
die Länder nun Zeit bis zum Jahreswechsel. Eine solche
Fristverlängerung hatte die EU vor dem Hintergrund der Corona-Krise
erlaubt. Andernfalls hätten der Bundesrepublik hohe Strafzahlungen
gedroht, weil die Nitrat-Grenzwerte im Grundwasser an vielen
Messstellen überschritten werden.

GELD FÜR KITA-AUSBAU

Die Länder können bis Ende des Jahres Bundesmittel zum Ausbau von
Kitas bewilligen. Ursprünglich wäre die Frist Ende 2019 ausgelaufen,
bis dahin nicht verteilte Gelder wären an jene Länder geflossen, die
ihre Mittel bereits ausgeschöpft haben. In zahlreichen Gemeinden wird
dringend mehr und bessere Kinderbetreuung gebraucht. Vor allem in
Ballungsräumen gibt es aber Schwierigkeiten, geeignete Grundstücke
für Kitas zu finden. Außerdem sind die Kapazitäten in der
Bauwirtschaft und im Handwerk begrenzt.

KORREKTURWÜNSCHE BEI GRUNDRENTE

Der Bundesrat sieht einigen Korrekturbedarf an der geplanten
Grundrente, die Altersarmut von Rentnern verringern soll. Neurentner
müssten stärker profitieren als bisher geplant. Außerdem dürfe die

Finanzierung der Grundrente nicht an anderer Stelle niedrigere
Rentenanpassungen zur Folge haben. Die Länder äußerten auch Zweifel,

ob die Einführung zum 1. Januar 2021 wirklich klappen kann - auf
Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträger komme viel Arbeit zu.
Deshalb plädieren die Länder für eine gestaffelte Prüfung und
Umsetzung - um finanzielle Einbußen zu vermeiden, müssten die
Zuschläge dann rückwirkend ausgezahlt werden.

Mit der Grundrente sollen rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner
Rente gestaffelte Zuschläge bekommen. Anspruch soll haben, wer
mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt, aber unterdurchschnittlich
verdient hat. Berücksichtigt werden auch Kindererziehungs- und
Pflegezeiten. Maximal kann die Grundrente laut Bundesrat 404,86 Euro
im Monat betragen.