Notparlament? Wieland findet Brandenburger Weg «bedenkenswert»

Berlin (dpa/bb) - In der Debatte um ein Notparlament in Coronazeiten
hat der Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses, Ralf Wieland, auf
das Vorgehen in Brandenburg verwiesen. Dort soll festgelegt werden,
dass der Landtag notfalls mit einem Viertel seiner Abgeordneten plus
einem Parlamentarier weiterarbeiten kann statt bisher mit gut der
Hälfte. Allerdings soll das zeitlich begrenzt werden bis Juni.

«Ich halte diese Variante für bedenkenswert», sagte Wieland am
Freitag der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist ein Vorschlag, den wir
prüfen müssen.» Die Frage sei, ob alle Berliner Fraktionen bereit
seien, das mitzutragen. Im Unterschied zu anderen Ideen sei mit
dieser Variante lediglich eine vergleichsweise kleine Änderung der
Landesverfassung verbunden. Der Ältestenrat des Abgeordnetenhauses
werde am Montag über das Thema beraten.

Angesichts erster Coronainfektionen von Abgeordneten und der
Ausbreitung des Virus will das Landesparlament seine Arbeitsfähigkeit
sicherstellen. Beschlussfähig ist es bislang, wenn mehr als die
Hälfte der Abgeordneten ihre Stimme abgeben können, also mindestens
81 von 160. Problem: Dies ist im Gegensatz zu vielen anderen
Bundesländern wie Brandenburg in der Landesverfassung verankert.

Zuletzt plädierten daher vor allem SPD und CDU für eine Änderung der

Verfassung, die ein Notparlament mit nur 27 Abgeordneten möglich
machen soll. Vorbild ist dabei Baden-Württemberg, wo es solche
Regelungen schon länger gibt. Allerdings ist dieser recht weitgehende
Eingriff bei anderen Berliner Fraktionen hochumstritten. Für die
Umsetzung der Brandenburger Variante müsste lediglich die Regelung
zur Zahl der Abgeordneten aus der Verfassung gestrichen werden. Für
eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.