Gerichtshof: Ausgangsbeschränkungen in Bayern bleiben in Kraft

München (dpa) - Die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen
der Corona-Krise bleiben weiter in Kraft: Der Präsident des
Bayerischen Verfassungsgerichtshofs lehnte es ab, diese durch
einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht am
Freitag mitteilte.

Ein Kläger hatte argumentiert, die Verordnung zu den
Ausgangsbeschränkungen greife in unverhältnismäßiger Weise
in Freiheitsrechte der Bürger ein. Er hatte deshalb Popularklage
erhoben. Der Kläger will erreichen, dass die Verordnung für
verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Er forderte zudem deren
sofortige Außervollzugsetzung per einstweiliger Anordnung.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, der in
besonderen Eilfällen selbst entscheidet, lehnte Letzteres aber nun
ab. Bei einer überschlägigen Prüfung könne nicht von offensichtlich
en
Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen
Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren
ausgegangen werden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung müsse
deshalb anhand einer Folgenabwägung getroffen werden. Und danach
stellte Küspert fest: «Angesichts der überragenden Bedeutung von
Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die
Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung.»

Die Regelungen in Bayern in der Corona-Krise sind im bundesweiten
Vergleich besonders streng: Seit rund einer Woche gelten im gesamten
Freistaat weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der
eigenen Wohnung ist nur noch mit triftigen Gründen erlaubt.