Ethikrat gibt Empfehlungen zu Umgang mit Corona-Krise

Berlin (dpa) - Vor dem Hintergrund einer möglichen Knappheit an
Intensivbehandlungsplätzen hat der Deutsche Ethikrat Empfehlungen für
den Umgang mit Notsituationen gegeben. «Wenn zu wenig Beatmungsplätze
da sind, dürfen nur medizinische Kriterien zählen», sagte der
Vorsitzende Peter Dabrock. «Niemand darf vom Staat eine Norm oder
Billigung erwarten, dass Patienten mit ungünstiger Prognose von der
Beatmung genommen werden.» Vielmehr seien Vorgaben der
Fachgesellschaften maßgeblich.

Problematisch seien besonders Situationen, in denen die Versorgung
abgebrochen werde, um einen anderen Patienten mit höheren
Überlebenschancen zu retten. Entschieden die Mediziner hier aber etwa
nach von Fachgesellschaften aufgestellten Kriterien, müssten sie
vermutlich nicht mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Die
Experten geben dennoch zu bedenken: «Objektiv rechtens ist das aktive
Beenden einer laufenden, weiterhin indizierten Behandlung zum Zweck
der Rettung eines Dritten nicht.» Darüber hinaus müsse sichergestellt

werden, dass die Entscheidungen unabhängig von sozialem Status,
Herkunft, Alter oder Behinderung getroffen werde.

Mit Blick auf die Einschränkungen hieß es, der ethische Konflikt
bestehe darin, ein funktionierendes Gesundheitssystem zu sichern und
gleichzeitig die negativen Folgen für die Gesellschaft möglichst
gering zu halten. Die Experten forderten darum eine ständige Prüfung
der Maßnahmen. Dem Schutz menschlichen Lebens dürften nicht «alle
anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-,
Sozial- und Kulturrechte bedingungslos untergeordnet werden». Nun
müssten Pläne für eine schrittweise Rücknahme der Maßnahmen entwo
rfen
werden - «auch um die negativen ökonomischen Folgen und
sozialpsychologischen Konsequenzen für andere vulnerable Gruppen
gering zu halten», sagte Dabrock.