Kein Homeoffice für Häftlinge - meiste JVA-Betriebe weiter offen

Tausende Häftlinge in NRW arbeiten in Gefängnisbetrieben. Durch
Corona hat sich für die allermeisten daran erstmal nichts geändert.
Ist ein Betrieb wegen des Virus geschlossen, haben die Gefangenen
jetzt sogar Anrecht auf eine Entschädigung.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Während in NRW Hunderttausende Menschen wegen
der Corona-Krise im Homeoffice arbeiten und viele Firmen geschlossen
sind, läuft die Arbeit in den meisten Gefängnis-Betrieben laut
Justizministerium weiter. Kein Wunder: Viele der Betriebe sind unter
anderem für die tägliche Versorgung notwendig - darunter Bäckereien,

die auch andere Gefängnisse beliefern, Wäschereien und Küchen, in
denen Gefangenenkost zubereitet wird.

«Auch in Werkbetrieben wie Schlossereien, Schreinereien oder auch in
der Arbeitstherapie geht das Leben - wie in der Privatwirtschaft auch
- weiter», so ein Ministeriumssprecher. «Dies ist für die Gefangenen

auch wichtig, da sie hier Verdienstmöglichkeiten haben, von denen sie
Geld ansparen können» - für die Zeit nach der Entlassung oder als
sogenanntes Hausgeld für Besorgungen in der Haft. Im offenen Vollzug
gehen die Gefangenen laut Ministerium ebenso ihren Jobs weiter nach,
so weit möglich.

In Bezug auf die Arbeit hinter Gittern stellt das Ministerium klar:
«Selbstverständlich gilt für alle Gefangenen in dieser Zeit die
Einhaltung der Hygienevorschriften und die Einhaltung der Regelung
zur Distanzwahrung, egal wo sie sich in der Anstalt aufhalten.»

Wenn Häftlinge nicht mehr arbeiten können, weil ihr Betrieb doch
geschlossen worden ist und sie keine bezahlten freien Tage mehr
haben, können sie laut einem neuen Erlass des Justizministeriums eine
Billigkeitsentschädigung beantragen - die Hälfte ihres Verdienstes.
Strafgefangene verdienen regulär zwischen 10,32 und 17,20 Euro pro
Tag. Untersuchungshäftlinge weniger, Sicherungsverwahrte mehr - bis
zu 30,58 Euro am Tag.