Die Hilfen in der Corona-Krise: Wer bekommt was? Von Theresa Münch und Basil Wegener, dpa

Der Bundestag stimmte im Eilverfahren zu, jetzt machte auch der
Bundesrat kurzen Prozess: Die gewaltigen Hilfen in der Corona-Krise
können fließen. Doch noch weiß niemand, ob sie reichen.

Berlin (dpa) - Seit Wochen bestimmt die Corona-Krise unser Leben -
beim Einkauf, in der Freizeit, auf der Arbeit. Viele müssen nicht nur
ihren Alltag gewaltig einschränken, sondern fürchten um ihre
Existenz. Der Bund springt ein mit einem Hilfspaket von historischem
Ausmaß. Am Freitag machte der Bundesrat endgültig und einstimmig den
Weg frei - das erste Geld soll schon in wenigen Tagen bei den
Betroffenen ankommen.

«Wir können und wir werden das Virus besiegen», versprach der
Brandenburger Ministerpräsident und Bundesratspräsident Dietmar
Woidke. Die Länderkammer tagte in sehr kleiner Besetzung. Beschlossen
wurde ein Mega-Paket, für das der Bund in diesem Jahr neue
Rekordschulden machen will: 156 Milliarden Euro sollen an Krediten
aufgenommen werden. Trotzdem ist unklar, ob die Maßnahmen ausreichen
- und ob das Geld schnell genug ankommt, wo es gebraucht wird. Wer
sich jetzt Hoffnung auf Unterstützung machen kann:

MIETER

Mietern darf in den nächsten drei Monaten nicht mehr gekündigt
werden, wenn sie wegen der Corona-Krise die Miete nicht zahlen
können. Dafür müssen sie allerdings glaubhaft machen, dass das
tatsächlich an der Virus-Pandemie liegt. Die Verpflichtung zur
Zahlung der Miete bleibt aber im Grundsatz bestehen, sie sind die
Summe also weiter schuldig. Wer die Rechnungen für Strom, Gas,
Telekommunikation und zum Teil auch Wasser krisenbedingt nicht zahlen
kann, soll davon nicht abgeschnitten werden. Das ist wichtig, weil
aktuell noch viel geheizt wird - und die Menschen mehr als zuvor auf
Internet und Telefon angewiesen sind.

ELTERN

Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es Erleichterungen beim
Kinderzuschlag von maximal 185 Euro pro Monat, der zusätzlich zum
Kindergeld fließt: Vorerst wird beim Antrag nur noch das Einkommen
des letzten Monats geprüft, nicht das der letzten sechs Monate.
Außerdem zahlt der Staat für zunächst sechs Wochen 67 Prozent des
Lohns weiter, wenn Eltern ihre Kinder unter zwölf Jahren wegen
geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen. Pro Monat
gibt es dabei höchstens 2016 Euro. Für die Zeit der Osterferien, wenn
die Einrichtungen ohnehin geschlossen wären, gilt das nicht.

ARBEITNEHMER

Die Bundesregierung will eine Massenarbeitslosigkeit verhindern. Wie
in der Finanzkrise 2008/2009 ermöglicht sie deshalb Kurzarbeit: Wenn
es nichts mehr zu arbeiten gibt, kann ein Unternehmen die Mitarbeiter
in Kurzarbeit schicken - die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann
60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die
Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.

Kurzarbeitergeld kann schon dann fließen, wenn zehn Prozent der
Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regierung geht
davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen konjunkturelles
Kurzarbeitergeld zahlen muss - Experten meinen jedoch, dass selbst
solche hohen Zahlen zu niedrig angesetzt sind. In einigen Branchen
stocken die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf.

HARTZ-IV-EMPFÄNGER

Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang
auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete der
Betroffenen. Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr persönlich bei

ihrer Arbeitsagentur vorsprechen, sondern können in der Regel einfach
anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld können telefonisch oder online
gestellt werden.

SELBSTSTÄNDIGE OHNE AUFTRÄGE

Ein-Mann-Betriebe, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger,
aber auch kleine Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten können über die

Länder direkte Finanzspritzen beantragen. Sie bekommen derzeit kaum
Kredite, deshalb will ihnen der Staat je nach Größe über drei Monate

9000 bis 15 000 Euro geben. Insgesamt sollen die Zuschüsse 50
Milliarden Euro ausmachen.

GRÖßERE UNTERNEHMEN

Für alle Unternehmen gibt es ein unbegrenztes Kreditprogramm über die
staatliche Förderbank KfW. Außerdem können sie bei einer finanziellen

Notlage ihre Steuern später begleichen und müssen zunächst keine
Sozialbeiträge abführen. Die Beiträge für Kranken-, Arbeitslosen-,

Renten- und Pflegeversicherung können stattdessen bis Mai gestundet
werden. Auch das Insolvenzrecht wird gelockert, damit Unternehmen
nicht so schnell pleitegehen.

Große Firmen können zudem unter einen Schutzschirm schlüpfen. 600
Milliarden Euro plant der Bund für Garantien und notfalls auch eine
Beteiligung an den Unternehmen ein. Nach der Krise sollen sie wieder
privatisiert werden - gerne mit Gewinn, wie Finanzminister Olaf
Scholz (SPD) sagte. Gelten soll das für Unternehmen mit hohen
Umsätzen oder mehr als 250 Mitarbeitern.

KRANKENHÄUSER

Die Kliniken bekommen eine große Finanzspritze: 50 000 Euro gibt es
für jede neue Intensiv-Behandlungseinheit mit künstlicher Beatmung.
Für jedes vorsorglich freigehaltene Bett und verschobene Operationen
bekommen die Krankenhäuser 560 Euro pro Tag. Außerdem darf der Bund
Maßnahmen zum Beschaffen von Arzneimitteln und Schutzausrüstung
ergreifen.