Ministerium erklärt: Wann ist Autowaschen in Corona-Zeiten erlaubt

München (dpa/lby) - Die Tücken der Ausgangsbeschränkung in Bayern
während der Corona-Krise liegen manchmal im Detail: Beim Thema
Autowaschen beispielsweise ist es entscheidend, ob man dies aus
Privatvergnügen macht oder es eine berufliche Notwendigkeit ist.
«Waschstraßen dürfen weiterhin als Dienstleistungsbetrieb geöffnet

haben», erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am
Donnerstag in München. Allerdings stelle es im Privatbereich keinen
triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen. Wer also nur seine
freie Zeit nutzt, um das eigene Auto zu säubern, verstößt gegen die
seit dem Wochenende und bis 3. April gültige Ausgangsbeschränkung.

Anders sieht es aus, wenn man für den Job mit einem sauberen Auto
unterwegs sein will oder muss: «Eine Inanspruchnahme solcher
Dienstleistungsbetriebe ist im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
erlaubt», erklärte der Ministeriumssprecher weiter. «Insoweit ist im

jeweiligen Einzelfall zu differenzieren.»

Am Dienstag hatte die Polizei in Amberg berichtet, dass ein Mann
wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt werde, der sein Auto in
einer Selbstbedienungswaschanlage gereinigt hatte. Dies hatte in der
Öffentlichkeit Fragen aufgeworfen, ob Waschstraßen schließen müssen
.