Reisebeschränkungen in Ostprignitz-Ruppin: Land fordert Abstimmung

Potsdam (dpa/bb) - Um Reisebeschränkungen in Ostprignitz-Ruppin ist
ein Streit entbrannt. In dem Kreis sind seit Donnerstag touristische
Reisen aus privatem Anlass verboten. Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin
reagierte nach eigenen Angaben mit dem Verbot vor allem auf viele
Touristen, die seit den Autokontrollen an wichtigen Zufahrtsstraßen
zum Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern in der Region gestrandet
seien.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises sei nicht zielführend,
erklärte am Donnerstag dazu Staatskanzleichefin Kathrin
Schneider(SPD): «Wir müssen gemeinsam und abgestimmt vorgehen. Ein
Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in wesentlichen Fragen
ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar und erhöht

die Unsicherheit.»

Der Landkreis hält es dagegen nach wie vor für richtig, den
touristischen Verkehr unbedingt einzuschränken, wie er mitteilte. Er
ruderte am Donnerstag aber teilweise zurück. Die Allgemeinverfügung
werde präzisiert, hieß es. Ziel sei es, denjenigen, die bereits
länger im Landkreis sind, ein Bleiberecht in ihrem Zweitwohnsitz zu
ermöglichen und Einreisen entsprechend bis mindestens 19. April
einzudämmen. Dabei gehe es vor allem um die Menschen, die in
Ostprignitz-Ruppin im Zweitwohnsitz leben und arbeiten. Klar müsse
aber auch sein, wer im Landkreis über einen längeren Zeitraum seinen
Lebensmittelpunkt hat und die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich
mit dem Erstwohnsitz in Ostprignitz-Ruppin anmelden.