Richter erklären Freiburger Verbot wegen Corona für rechtmäßig

Freiburg (dpa/lsw) - Das von der Stadt Freiburg angeordnete
Betretungsverbot für Gruppen für öffentliche Orte bleibt vorerst
bestehen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einen Eilantrag gegen
das Verbot abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.
Geklagt hatte den Angaben zufolge ein Mann aus Nordrhein-Westfalen,
der aus beruflichen Gründen nach Freiburg kommen und sich dort mit
anderen treffen wollte. Das Gericht hielt diesen Antrag für
unzulässig und wies ihn ab. Das seit Samstag und für zunächst zwei
Wochen geltende Verbot werde als rechtmäßig eingestuft.

Freiburg hatte vor einer Woche als erste deutsche Großstadt ein
solches Verbot erlassen. Gruppen im öffentlichen Raum sind verboten.
Lediglich alleine, zu zweit oder mit der Familie dürfen Menschen in
Freiburg unterwegs sein. Auch Wege zur Arbeit, zum Einkaufen und
Tanken sowie für Hilfstätigkeiten sind erlaubt. Nach Freiburg hatte
auch das Land Baden-Württemberg ein solches Verbot erlassen.