Oberverwaltungsgericht Hamburg: Geschäftsschließung ist rechtens

Hamburg (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die
Allgemeinverfügung zur Schließung von Geschäften wegen der
Corona-Pandemie bestätigt. In einem unanfechtbaren Beschluss wiesen
die Richter am Donnerstag einen Eilantrag einer Betreiberin von
mehreren E-Zigaretten-Geschäften zurück, wie das Gericht mitteilte.
Die Geschäftsfrau hatte sich gegen die Allgemeinverfügung zur
Eindämmung des Coronavirus vom 16. März 2020 gewandt, die die
Schließung von Einzelhandelsgeschäften regelt.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist die in der Verfügung
festgelegte Unterscheidung zwischen Geschäften mit stark
spezialisiertem Warensortiment wie dem der Klägerin und Läden mit
Waren des täglichen Bedarfs verfassungsrechtlich tragfähig. Die
Richter bestätigten den Angaben zufolge zudem die erstinstanzliche
Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass dem Schutz der Gesundheit
der gesamten Bevölkerung der Vorzug vor wirtschaftlichen Interessen
Einzelner zu geben ist.