Hilfe für Klein-Betriebe und Solo-Selbstständige startet

Um gut 12 Prozent steigt die Zahl der Coronavirus-Fälle in
Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Günther setzt im Umgang mit der
Pandemie auf klare Ansagen. Erste Kleinbetriebe sollen schon bald
Zuschüsse erhalten.

Kiel (dpa/lno) - Klein-Betriebe und Solo-Selbstständige
in Schleswig-Holstein können seit Donnerstag Soforthilfen zur
Bewältigung der Corona-Krise beantragen. «Die Voraussetzung für die
Beantragung der Zuschüsse ist eine wirkliche wirtschaftliche
Notlage», sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Am
Donnerstagmorgen haben bereits knapp 500 Betriebe und Selbstständige
Zuschüsse beantragt.

Buchholz zeigte sich optimistisch, dass zu Beginn der kommenden
Wochen erste Zuschüsse ausgezahlt werden. Der Erhalt von Finanzhilfe
ist an Bedingungen geknüpft. Voraussetzung sind Liquiditätsengpässe.

«Entweder ist der Umsatz um mindestens 50 Prozent eingebrochen oder
aber der Betrieb ist auf behördliche Anordnung geschlossen», sagte
Buchholz. Das gilt neben Restaurants und Geschäften auch für
Handwerke und Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,50
Meter nicht eingehalten werden kann wie beispielsweise Friseure,
Kosmetikstudios und Massagepraxen.

Für Kleinbetriebe sieht das Bundesprogramm Zuschüsse von bis zu 9000
Euro für Gewerbetreibende und Selbstständige mit bis zu fünf
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitskräften vor. Wer
zwischen fünf und zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, kann bis
zu 15 000 Euro erhalten.

Unterdessen ist die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem
neuartigen Coronavirus im Land auf 685 Fälle
gestiegen. Berücksichtigt sind dabei laut Landesregierung bis
einschließlich Mittwoch gemeldete Fälle. Damit waren 76 Menschen mehr
mit Covid-19 infiziert als einen Tag zuvor. Die Zunahme im Vergleich
zum Vortag betrug knapp 12,5 Prozent. 71 Patienten befinden sich in
klinischer Behandlung. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit
der Viruserkrankung liegt weiterhin bei vier, darunter auch ein in
Ägypten gestorbener Tourist aus Schleswig-Holstein.

Neben Kitas sind im Norden auch die Schulen geschlossen.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) rechnet aber nicht damit, dass
die Schulen bis zum Sommer geschlossen bleiben. «Aber ich bin sehr
davon überzeugt, dass es klug ist, den Menschen klare Ansagen zu
machen», sagte er dem «Hamburger Abendblatt» (Donnerstagausgabe).
«Wann die Schulen wieder geöffnet werden, entscheiden wir rechtzeitig
davor, damit die Menschen sich darauf einstellen können.»

Bis zum 19. April hat das nördlichste Bundesland das
gesellschaftliche Leben weitgehend runtergefahren. «Aber natürlich
ist unser erklärtes Ziel, dass wir vielleicht schon vorher gewisse
Lockerungen vornehmen können. Wir wollen die Gesellschaft ja nicht
aus Prinzip einsperren», sagte Günther. Die Menschen hätten mehr als

Verständnis für die harten Einschränkungen ihres Alltags. «Trotzdem

merkt ja jeder schon jetzt, wie ihm die sozialen Kontakte fehlen.» Es
bringe Risiken mit sich, wenn Menschen lange isoliert würden. «Da
kann es ganz andere Verwerfungen geben. Deshalb ist es nicht nur eine
politische, sondern auch eine gesellschaftliche und soziale Frage,
wie lange man solche Maßnahmen aufrechterhalten kann.»

Eine schlechte Nachricht gab es für Besitzer von Nebenwohnungen.
Hamburger Besitzer eines Wohnhauses in St. Peter-Ording sind vor dem
schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht mit einem Antrag
gescheitert, trotz Verfügung des Kreises Nordfriesland zu ihrem
Zweitwohnsitz zu reisen. Bei ihrer Entscheidung haben die Richter dem
öffentlichen Interesse am Schutz vor der weiteren Verbreitung des
Coronavirus und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit
krankenhäuslicher Versorgung «ein überragendes Gewicht beigemessen»
,
wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Am Montag hatte der Kreis Nordfriesland, zu dem auch die Nordseeinsel
Sylt gehört, Menschen mit Erstwohnsitz außerhalb des Kreises, die
Anreise und Nutzung ihrer Nebenwohnungen aus touristischen Gründen
oder zu Freizeitzwecken untersagt. Die entsprechende
Allgemeinverfügung soll die weitere Verbreitung von Infektionen mit
dem SARS-CoV-2-Virus eindämmen. Gegen die Beschlüsse kann innerhalb
von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Eine gute Nachricht gab es dagegen für Sylt-Pendler. Sie dürfen seit

Donnerstag wieder mit der der Syltfähre vom dänischen Havneby nach
List fahren. Voraussetzung ist eine gültige Arbeitsbescheinigung für
die Insel. Seit der Schließung der Grenzen am 14. März war dies
zwischenzeitlich vorrangig Spediteuren vorbehalten, die Reederei hat
die Inselversorgung durch einen speziellen Frachtfahrplan seitdem
sichergestellt. Nach Angaben der Reederei ist die Bestuhlung mit
entsprechendem Sicherheitsabstand aufgebaut, um das Ansteckungsrisiko
zu reduzieren.