Mordprozess gegen 24-Jährigen ausgesetzt - OLG prüft weitere Haft

Baden-Baden (dpa/lsw) - Wegen der Corona-Krise hat das Landgericht
Baden-Baden einen Mordprozesses ausgesetzt - jetzt prüft das
Oberlandesgericht Karlsruhe, ob der Angeklagte aus der Haft entlassen
werden muss. Wann eine Entscheidung fällt, konnte ein
Gerichtssprecher am Donnerstag noch nicht sagen. Nach der
Strafprozessordnung ist eine Haftprüfung nötig, wenn ein Angeklagter
schon mehr als sechs Monate in U-Haft ist, ohne dass ein Urteil
gesprochen wurde.

Die Anklage wirft dem 24-jährigen Landwirt vor, Ende September
vergangenen Jahres seine Ex-Freundin in seiner Wohnung in Bühlertal
(Kreis Rastatt) erwürgt zu haben. Er wurde noch am Tatort
festgenommen. Der Angeklagte soll die 20-Jährige unter dem Vorwand,
sie solle ihre Sachen noch abholen, in seine Wohnung gelockt haben.
Danach habe er die arglose Frau sofort angegriffen und minutenlang
gewürgt. Sie starb in der Wohnung.

Der Mordprozess hatte am 9. März unter großem Publikumsandrang
begonnen. Die weiteren Prozesstage waren wegen der Corona-Krise
abgesagt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Baden-Baden muss
der Prozess nun ganz neu beginnen (Az.: 1 Ks 300 Js 13400/19).