Mehr Platz in Gefängnissen - Haftaufschub und -unterbrechung möglich

Mainz (dpa/lrs) - Auch in rheinland-pfälzischen Gefängnissen soll mit
einem Aufschub oder einer Unterbrechung von Haftstrafen Platz
geschaffen werden für möglicherweise bald benötigte Quarantänezonen

für Corona-Patienten. Bereits seit dem 13. März werde ein Aufschub
für Ersatzfreiheitsstrafen gewährt, teilte das Justizministerium in
Mainz am Donnerstag mit. Das sind Freiheitsstrafen, die abgesessen
werden, weil die Betroffenen verhängte Geldstrafen nicht zahlen
können und diese stattdessen absitzen.

Seit 19. März sind Unterbrechungen von Ersatzfreiheitsstrafen möglich
- um zwar auf Antrag der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (JVA) und
auf Prüfung der Staatsanwaltschaft. Auf diesem Weg wurden dem
Ministerium zufolge bisher 18 Gefangene entlassen. Seit Mittwoch
dieser Woche können auch Unterbrechungen von normalen
Freiheitsstrafen genehmigt werden. Die Entscheidung im Einzelfall
trifft die Staatsanwaltschaft. Das soll in aller Regel aber nicht bei
Gefangenen angewandt werden, die beispielsweise wegen schwerer
Delikte wie Raub, Totschlag, Mord oder Körperverletzung,
Sexualstraftaten oder Brandstiftung einsitzen oder die noch nicht
zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt haben.

Die Regelungen gingen nicht so weit wie die in Nordrhein-Westfalen,
sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Der dortige Justizminister
hatte gesagt, es brauche für den Fall eines Ausbruchs der Krankheit
Covid-19 im Strafvollzug rund 1000 freie Zellen. Dafür soll in NRW
die Haft für minder schwere Fälle mit Strafen bis eineinhalb Jahren
unterbrochen werden, wenn sie ohnehin bis Ende Juli verbüßt wäre. In

Mainz hieß es, die Lage bleibe dynamisch, weiterreichende Maßnahmen
seien künftig noch möglich.