Wettbewerbszentrale nimmt unlautere Werbung zu Corona ins Visier

Bad Homburg (dpa) - Die Wettbewerbszentrale warnt vor irreführender
Werbung für Gesundheitsprodukte, die Verbrauchern Schutz vor dem
Coronavirus versprechen. «In den letzten Tagen und Wochen sehen wir
leider einige Anbieter, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und
hierbei klar gegen geltendes Recht verstoßen», sagte Reiner Münker,
Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Behörde, am Donnerstag.

Mit vollmundigen Aussagen wie «Corona-Infektion: Wie wir uns mit
Vitalpilzen schützen können!», «Lutschpastillen gegen Viren» und

«Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch
funktionieren» würden Verbraucher bewusst irregeführt und ihre
Verunsicherung werde ausgenutzt, so die Wettbewerbsbehörde in Bad
Homburg.

Eine Firma habe in Zeitungsanzeigen mit einer Frau mit
Atemschutzmaske für ein Vitamin-C angereichertes Lebensmittel
geworben, darüber die Aussage: «Schützen Sie ihren Körper. Jetzt!
».
Damit sollte gezielt die Aufmerksamkeit der Verbraucher erreicht und
suggeriert werden, mit der Einnahme lasse sich eine Infektion
verhindern, monierte die Wettbewerbszentrale. Gerade bei Gesundheit
und Lebensmitteln gälten aber strikte Regeln. Krankheitsbezogene
Aussagen seien in der Werbung für Lebensmittel verboten.

Die Wettbewerbszentrale, die von Unternehmen sowie Kammern und
Verbänden der Wirtschaft getragen wird, hat 2019 knapp 10 000
Anfragen und Beschwerden erhalten. In fast 2200 Fällen ist sie mit
förmlichen Untersagungsverfahren gegen Wettbewerbsverstöße
eingeschritten. Über 500 Streitigkeiten waren vor Gericht anhängig.