Aachener klagt am OVG gegen Kontaktsperre in NRW

Münster (dpa/lnw) - Ein Mann aus Aachen klagt gegen das von der
Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wegen der Corona-Krise
erlassene Kontaktverbot. Der Kläger wolle sich auch weiterhin mit
seinen Freunden in der Öffentlichkeit treffen, sagte
Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen
Presse-Agentur auf Anfrage. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster müsse jetzt prüfen, ob die Rechtsverordnung der
Landesregierung verhältnismäßig ist und ob es eine Rechtsgrundlage
gibt. Der Kläger greift die Vorgabe an, dass Menschen sich in Gruppen
mit mehr als zwei Personen nicht in der Öffentlichkeit treffen
dürfen. Das OVG will in der nächsten Woche entscheiden.