Saarland passt Verfügung zu Ausgangsbeschränkungen wegen Corona an

Saarbrücken (dpa) - Seit Mitternacht gelten im Saarland veränderte
Regeln bei den Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Die
Landesregierung habe die Allgemeinverfügung an die
Beschlussempfehlung des Bundes angepasst, teilte ein
Regierungssprecher in Saarbrücken mit.

Sport und Bewegung an der frischen Luft seien alleine, mit einer
weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder mit den Personen, die
im selben Haushalt leben, möglich. Zuvor waren Sport und Bewegung
draußen mit bis zu fünf Personen erlaubt, mit denen man nicht in
einem Haushalt lebt, wenn ein Mindestabstand eingehalten wurde. Es
bleibe im Saarland bei der Ausgangsbeschränkung, nach der das
Verlassen der eigenen Wohnräume nur noch bei triftigen Gründen
erlaubt sei. Besuche bei Freunden oder Bekannten seien auch weiter
nicht gestattet.

Darüber hinaus sei eine Regelung für Hotels und sonstige
Beherbergungsbetriebe getroffen worden, erklärte der
Regierungssprecher. Ab sofort seien nur noch Übernachtungen aus
beruflichen oder wichtigen persönlichen Gründen gestattet. Das treffe
etwa zu, wenn die eigene Wohnung unbewohnbar sei.