Coronavirus-Häufung in Jessen: zwei Ortsteile unter Quarantäne

In der Stadt Jessen häufen sich die Coronavirus-Infektionen. Nun
werden zwei Stadtteile von der Außenwelt abgeschirmt.

Jessen (dpa/sa) - Wegen der hohen Anzahl von Coronavirus-Infizierten
stehen in der Stadt Jessen (Elster) zwei Ortsteile ab
Donnerstagmorgen unter Quarantäne: Jessen und Schweinitz. Der Landrat
des Landkreises Wittenberg habe eine Allgemeinverfügung zur
Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 erlassen,
teilte der Sprecher des Kreises am Mittwochabend mit. Ab Donnerstag,
07.00 Uhr, seien die Stadtteile gesperrt.

Personen sei der Zutritt oder die Zufahrt nur gestattet, wenn sie
dort ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben und sich unverzüglich in
die häusliche Quarantäne begeben. «Das Haus verlassen darf man, um
sich auf kürzestem Wege etwas zu Essen zu holen oder in die Apotheke
zu gehen», sagte der Sprecher.

Anlass für die Verfügung sei die kritische Entwicklung in einem
Pflegeheim, sagte der Sprecher. Seit Anfang der Woche seien elf
Bewohner und fünf Mitarbeiter des Seniorenheims positiv auf das
neuartige Coronavirus getestet worden. Drei infizierte Bewohner
mussten demnach ins Krankenhaus. Zuvor hatte die «Volksstimme» über
den Ausbruch berichtet.

In den beiden Stadtteilen in Jessen gebe es insgesamt 41
Corona-Infizierte - das ist die Mehrzahl der insgesamt 53 Fälle im
Landkreis Wittenberg.

In dem Pflegeheim sei die Krankheit Covid-19 Anfang der Woche bei
einem Bewohner mehr oder weniger zufällig festgestellt worden, als er
aus einem anderen Grund in ein Krankenhaus gebracht wurde, hieß es.
Als der Test bei dem Senioren positiv ausfiel, wurden seine
Kontaktpersonen in der Belegschaft und unter den Bewohnern ebenfalls
getestet.

Nicht bei allen Bewohnern gebe es einen so schweren Verlauf wie bei
den drei im Krankenhaus aufgenommenen Senioren. Der Landkreis tue
daher alles, damit die restlichen Bewohner des Heims dort bleiben
können. Für die Infizierten mit leichteren Verläufen wurde ein
Quarantäne-Bereich eingerichtet, der nur von Personal in
Schutzkleidung betreten werden darf.