Kurzarbeitergeld soll für öffentlichen Dienst möglich werden

Verwaiste Flughäfen, geschlossene Museen und Bäder - auch im
öffentlichen Dienst geht in manchen Bereichen die Arbeit aus. Nun
soll auch hier helfen, was für Unternehmen bundesweit gilt.

Berlin (dpa) - In der Corona-Krise soll auch im öffentlichen Dienst
Kurzarbeit mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld möglich werden. Dies
könnte etwa auf Beschäftigte von Flughäfen, Bädern, Theatern, dem
Nahverkehr oder Museen zukommen.

Die Gewerkschaft Verdi, der Beamtenbund dbb und die Vereinigung der
kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kündigten am Mittwoch
Verhandlungen über einen entsprechenden Tarifvertrag an. Die
Verhandlungen sollten nach Möglichkeit spätestens in der kommenden
Woche abgeschlossen sein, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in
Berlin am Abend aus Verhandlungskreisen. Verdi und der dbb forderten,
dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken.

Bisher können die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mangels
tarifvertraglicher Ermächtigungen nicht generell in Kurzarbeit gehen
und dafür die Teilerstattung des Lohns von der Bundesagentur für
Arbeit (BA) bekommen.

Bei Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit den betroffenen
Beschäftigten 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67
Prozent. Ziel ist es, Arbeitgeber in einer akuten Krise zu entlasten
und damit Arbeitsplätze zu sichern. Die Arbeitgeber bekommen in der
Corona-Krise nun auch die Sozialbeiträge erstattet. Verdi-Chef Frank
Werneke nannte als Ziel einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur
Krisenbewältigung. Entgeltausfälle müssten dabei weitestgehend
abgemildert oder sogar komplett beseitigt werden.

«Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein - Verdi
will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten», sagte Werneke.

Angemeldet hatte den Bedarf die VKA. Volker Geyer, dbb-Fachvorstand
für Tarifpolitik, sagte: «Das Kurzarbeitergeld muss aufgestockt
werden, da sind die öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht.» Die
Regelungen dürften nur für die Krisenzeit gelten. Betriebsbedingte
Kündigungen sollten im Gegenzug von der Arbeitgeberseite
ausgeschlossen werden.

Insgesamt arbeiten rund zwei Millionen Menschen im öffentlichen
Dienst der Kommunen. Während in der Kernverwaltung und andern
zentralen Bereichen die Mitarbeiter unter Hochdruck arbeiteten, gebe
es in anderen Bereichen keine Arbeit, hieß es in Verhandlungskreisen.

VKA-Präsident Ulrich Mädge sagte: «Die Corona-Krise stellt auch die

Kommunalen Arbeitgeber vor bisher nie da gewesene Probleme.» Das
gelte insbesondere für Flughäfen, Nahverkehrsbetriebe, aber auch für

Sparkassen, Versorgungsbetriebe, Theater, Museen, Bäder, Bibliotheken
oder Musikschulen.

«Wir wollen in der Krise deutschlandweit einheitliche Regelungen für
alle kommunalen Arbeitgeber», sagte Mädge. Die VKA wolle mit den
Gewerkschaften ohne ideologische Auseinandersetzungen zu einem
Ergebnis kommen.