EU-Kommission kommt Staaten wegen Corona bei Strafverfahren entgegen

Brüssel (dpa) - Wegen der zusätzlichen Herausforderungen in der
Corona-Krise kommt die EU-Kommission den EU-Staaten bei den Fristen
von Strafverfahren entgegen. «Die Kommission hat zugestimmt, die
Fristen von Vertragsverletzungsverfahren, die im Januar und Februar
diesen Jahres gestartet wurden, ausnahmsweise zu verlängern», sagte
ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Mittwoch der Deutschen
Presse-Agentur.

Aus Kommissionskreisen hieß es, die Fristen seien um zwei Monate bis
zum 15. Juni verlängert worden. Diese Entscheidung gelte zum einen
für Antworten der EU-Staaten auf Schreiben der EU-Kommission sowie
für Schritte der Länder, um einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs nachzukommen.

Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung
von EU-Recht. Immer wieder leitet die Behörde Strafverfahren gegen
Deutschland und die anderen Staaten ein, weil sie sich nicht an das
gemeinsame Recht halten. Der letzt Schritt in diesen Verfahren ist
eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.