Run auf Soforthilfen für Firmen - Nachtragshaushalt im Landtag

Vielen Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern steht das Wasser in Folge
der Corona-Krise bis zum Hals. Soforthilfen des Landes können ein
Rettungsring sein, um das Untergehen zu verhindern. Vor allem kleinen
Firmen sollen die Finanzspritzen helfen.

Schwerin (dpa/mv) - Die Soforthilfe des Landes für existenzbedrohte
Firmen hat bereits am Tag nach der Verabschiedung des
milliardenschweren Hilfsfonds eine Antragsflut ausgelöst. Bis zum
frühen Nachmittag seien mehr als 3000 Anträge eingegangen, sagte am
Mittwoch eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums in Schwerin. Die
Formulare sind auf der Seite des Landesförderinstituts zu finden.

Die Landesregierung hatte am Dienstag als Reaktion auf die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein 1,1 Milliarden
Euro umfassendes Hilfspaket geschnürt, um existenzgefährdete Firmen
über die nächsten Monate hinwegzuretten.

Der Ältestenrat des Landtags entschied am Mittwoch, die für den 1.
April geplante Sitzung trotz des fortwährenden Versammlungsverbots
wegen der Krise abzuhalten. Dann soll auch der Nachtragshaushalt
beschlossen werden. Das Land will Kredite über 700 Millionen Euro
aufnehmen, um den Unternehmen zu helfen, kurzfristige finanzielle
Engpässe zu überwinden.

Dazu gehört auch, dass das Land die vom Bund angekündigten Hilfen für

Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten vorfinanziert. So können
Firmen mit ein bis fünf Beschäftigten bis zu 9000 Euro, Unternehmen
mit sechs bis zehn Arbeitsplätzen 15 000 Euro bekommen, ohne das Geld
zurückzahlen zu müssen. 125 Millionen Euro stellt das Land für
größere Firmen bereit. Diese Zuwendungen betragen 25 000 Euro bei 11
bis 24 Arbeitsplätzen und bis zu 40 000 Euro bei 25 bis 49
Beschäftigten.

«Es geht darum, die Unternehmen und die Arbeitsplätze zu retten»,
hatte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) den finanziellen Kraftakt
begründet, der das Land zwingt, erstmals seit 15 Jahren wieder neue
Schulden zu machen.

Die Überlebenshilfen für Klein- und Kleinstbetriebe in
Mecklenburg-Vorpommern können nach Angaben des Finanzministeriums
rasch ausgezahlt werden. Die Mittel seien an das zuständige
Wirtschaftsministerium überstellt worden, das nun auf Antrag die
Gelder ausreiche.

Wie Finanzminister Reinhard Meyer (SPD) sagte, reicht die
eidesstattliche Erklärung auf dem Antragsformular aus, dass die
Zahlungsschwierigkeiten eine Folge der Corona-Krise sind. Ein
langwieriges Prüfverfahren gebe es vor der Ausreichung der Mittel
nicht, versicherte wie zuvor schon Glawe auch Meyer. Laut
Wirtschaftsministerium soll das Geld spätestens im Laufe der nächsten
Wochen auf den Konten der Antragsteller sein. Neben den direkten
Staatshilfen will das Land auch mit Krediten, Bürgschaften und in
Einzelfällen auch staatlichen Firmenbeteiligungen die Wirtschaft
stabilisieren.

Laut Glawe geraten vor allem Besitzer kleiner Läden, die wegen der
Krise bis zum 19. April geschlossen bleiben müssen, sowie Betreiber
von Gaststätten und Hotels, die ebenfalls nicht mehr öffnen dürfen,
zunehmend in Zahlungsschwierigkeiten. Der Tourismusbranche gehe das
lukrative Ostergeschäft verloren.

Finanzminister Meyer ordnete nach eigenen Angaben zudem steuerliche
Maßnahmen an, um Unternehmen in der aktuellen Situation zu entlasten.
So könnten wirtschaftlich von der Krise betroffene Unternehmen die
bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag
ganz oder teilweise zurückerstattet bekommen. Dies könne vor allem
Freiberuflern und sehr kleinen Unternehmen helfen. Zudem könnten
Vollstreckungsaufschub und Steuerstundung gewährt werden.

Nach Angaben von Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der Industrie- und
Handelskammer Schwerin, mehren sich die Hilferufe von Unternehmen.
Sie benötigten zur Sicherung ihrer Existenz dringend schnelle und
unbürokratische Unterstützung. «Wir freuen uns, dass die
Landesregierung dies nun ermöglicht», sagte Strupp. Doch dürfe die
staatliche Unterstützung nicht bei Unternehmen mit bis zu 49
Mitarbeitern enden. Auch Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitern
müssten im Sinne einer Gleichbehandlung Berücksichtigung finden.

Unterdessen stieg die Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit dem
Virus in Mecklenburg-Vorpommern bis Mittwochnachmittag (15.00 Uhr)
auf 245 Fälle an. Nach Mitteilung des Landesamts für Gesundheit und
Soziales (Lagus) in Rostock waren dies 26 mehr als am Dienstag. 15
Patienten mussten oder müssen noch im Krankenhaus behandelt werden,
drei davon auf einer Intensivstation. Wie das Amt weiter berichtete,
wurden landesweit in sechs Laboren, die alle Corona-Tests aus den 15
Abstrichzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städte auswerten,
insgesamt bislang über 11 000 Tests analysiert.