Ministerium: Auch 1,5 Meter Mindestabstand in Gerichten, wenn möglich

Magdeburg (dpa/sa) - Auch in Gerichtssälen muss der Mindestabstand
von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern es die Räume zulassen. Der
Mindestabstand darf aber unterschritten werden, um Sicherheit und
Ordnung im Gericht zu gewährleisten, wie das Justizministerium am
Mittwoch mitteilte. Es hat für die Gerichte abweichende Regelungen
von der Corona-Verordnung des Landes getroffen. Damit solle
verhindert werden, dass insbesondere Strafverfahren mit einer
Vielzahl von Beteiligten an den räumlichen Gegebenheiten der Gerichte
scheitern.

Die Entscheidung, welche Verfahren verhandelt werden und wie die
Sicherheit im Gerichtssaal gewährleistet wird, liege beim jeweiligen
Vorsitzenden, hieß es.

Justizministerin Anne-Marie Keding dankte allen Mitarbeitern der
Justiz und im Justizvollzug für die verantwortungsvolle Wahrnehmung
ihrer Aufgaben während der Corona-Krise. «Ich bin froh und dankbar,
dass jeder Bedienstete engagiert daran mitwirkt, weiterhin die
Funktionsfähigkeit der Rechtspflege aufrechtzuerhalten.»