Eltern können bei Kinderbetreuung 67 Prozent des Lohns erhalten

Berlin (dpa) - Eltern erhalten vom Staat 67 Prozent ihres Lohns, wenn
sie Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen
zu Hause betreuen müssen. Pro Monat gibt es dabei höchstens 2016
Euro. Die Regelung gilt für sechs Wochen, wie der Bundestag am
Mittwoch in Berlin beschloss. Die Regelung ist Teil einer Novelle des
Infektionsschutzgesetzes, für die die Koalition, die FDP und die
Grünen stimmten. AfD und Linke enthielten sich.

Betroffene müssen demnach darlegen, dass sie in diesem Zeitraum keine
zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können.
Ein Anspruch besteht nicht, wenn eine Schließung ohnehin wegen der
Schulferien erfolgen würde.

Zumutbar ist laut Bundessozialministerium, Urlaub aus dem Vorjahr zur
Sicherstellung der Kinderbetreuung einzusetzen. Auch bereits vorab
geplanter Urlaub soll für Kinderbetreuung verbraucht werden.
Arbeitnehmer sollen dagegen nicht verpflichtet werden müssen, ihren
gesamten Jahresurlaub für das laufende Kalenderjahr in Anspruch zu
nehmen.