Bundestag beschließt Sozialpaket

Berlin (dpa) - Erleichterungen für Hartz IV und beim Kinderzuschlag
sollen vielen Menschen besser durch die Corona-Krise helfen. Das
beschloss der Bundestag am Mittwoch in Berlin einstimmig. So sollen
die Jobcenter bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang auf die
Prüfung des Vermögens der Betroffenen verzichten. Auch eine Prüfung
der Höhe der Wohnungsmiete soll entfallen. Entsprechende Regelungen
gelten für Senioren, die Grundsicherung brauchen, und Menschen mit
Behinderungen.

Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter an den
Kinderzuschlag kommen: Geprüft werden soll statt des Einkommens aus
den letzten sechs Monaten nur das vom letzten Monat.

Soziale Dienstleister wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen,
Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der
Arbeitsförderung und Anbieter von Sprachkursen sollen abgesichert
werden. Beschäftigte, die derzeit ihre Leistungen hier nicht
erbringen können, sollen sich aktiv in die Bewältigung der
Auswirkungen der Coronavirus-Krise einbringen. Sie sollen in der
Pflege helfen, bei Einkäufen unterstützen, bei Arztbesuchen begleiten
oder telefonisch beratend tätig sein. Die Leistungsträger sollen
dafür ab sofort den Bestand der sozialen Dienstleister sicherstellen.

Für besonders wichtige Branchen gibt es auch Lockerungen beim
Arbeitszeitgesetz. Gegen diesen Punkt hatte die Linke gestimmt. Wer
mit Kurzarbeitergeld in Kurzarbeit geht, soll bei einer Beschäftigung
in systemrelevanten Branchen und Berufen hinzuverdienen dürfen. Auch
bei der Rente gibt es Änderungen: Bei einer Beschäftigung nach
Renteneintritt wird die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro auf
44 590 Euro im Jahr erhöht.