Behörde: Netzbetreiber dürfen Datenverkehr bei Überlastung steuern

Bonn (dpa) - Die Betreiber der Telekommunikationsnetze dürfen im Fall
einer Überlastung durch die Corona-Krise den Datenverkehr
entsprechend steuern, um das Netz am Laufen zu halten. Das geht aus
einem Leitfaden hervor, den die Bundesnetzagentur am Mittwoch
veröffentlicht hat. «Die Netze sind derzeit stabil, und gravierende
Beeinträchtigungen werden aktuell nicht erwartet. Die Anbieter sind
auf eine Zunahme des Datenverkehrs gut vorbereitet», sagte der
Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Auch Telekom, Vodafone und Telefónica bestätigen bislang ein stabiles
Funktionieren der Netze trotz höherer Belastung durch Homeoffice,
Streaming & Co. «Wir müssen uns also keine Sorgen um die
Netzstabilität machen. Wir haben die Entwicklung im Blick und könnten
bei Bedarf auch schnell reagieren», ergänzte
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Netflix, YouTube und andere Online-Dienste hatten bereits freiwillig
die Qualität ihrer Inhalte gedrosselt, um die Netze zu entlasten -
was die Netzagentur begrüßte. Die Netzbetreiber dürften im
Überlastungsfall dies jedoch auch gezielt steuern und etwa
Videostreaming hinten anstellen, um Telefonate weiter zu ermöglichen.

Im Normalfall widerspricht eine solche Steuerung dem Grundsatz der
Netzneutralität, demzufolge alle Daten gleich behandelt werden
müssen. Sollte einer der Betreiber sich für eine Priorisierung von
Daten entscheiden, müsse die Netzagentur informiert werden, hieß es.