Verwaltungsgerichtshof muss Ausgangsbeschränkungen überprüfen

Für die Menschen in Bayern ändert sich erst einmal nichts: Die
Ausgangsbeschränkungen sind und bleiben in Kraft. Nun müssen sich
aber die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Sache anschauen.

München (dpa/lby) - Die Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise
müssen vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof überprüft werden. Es
seien zwei Normenkontrollanträge eingegangen, über die im
Eilverfahren entschieden werden solle, sagte eine Gerichtssprecherin
am Mittwoch in München. Die Antragsteller wehren sich gegen die
Verordnung der Staatsregierung, die unter anderem das Verlassen der
Wohnung nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Zunächst bekommt nun
die Staatsregierung Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit einer
Entscheidung des zuständigen Senats sei deshalb voraussichtlich nicht
mehr in dieser Woche zu rechnen, sagte die Gerichtssprecherin.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten in ganz Bayern
seit Samstag umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der
Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3. April - nur
noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen unter anderem der Weg
zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber ausdrücklich auch
«Sport und Bewegung an der frischen Luft» - das aber nur alleine oder
mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Zudem
müssen seit Samstag alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben,
ausgenommen sind lediglich Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angebote.

Juristisch ist es nun etwas kompliziert: Die beiden Klagen vor dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof richten sich konkret gegen die am
Dienstag verkündete Rechtsverordnung der Staatsregierung zu den
Ausgangsbeschränkungen. Mit dieser Verordnung hatte das
Gesundheitsministerium eilends die bislang hierzu erlassene
sogenannte Allgemeinverfügung ersetzt. Dagegen nämlich hatten sich
zwei Frauen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht München gewehrt.

Das Verwaltungsgericht (VG) stellte dabei zwar nicht die inhaltliche
Rechtmäßigkeit der neuen Regelungen infrage, merkte aber an, ob der
Freistaat die Ausgangsbeschränkungen nicht per Rechtsverordnung hätte
regeln müssen. Genau das holte die Staatsregierung nun nach - und
legte ihrerseits Beschwerde gegen die beiden VG-Entscheidungen ein.

Entscheidender sind aber nun die beiden neuen Verfahren vor dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, weil der Senat dort die neuen
Regelungen nun auch inhaltlich genauer unter die Lupe nehmen könnte.